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Fragen und Antworten zur Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Flyer Coronamassnahmen Schloss-Freibad Sachsenheim zum download.

F: Stimmt es, dass nur Sachsenheimer Bürger ins Schloss-Freibad Sachsenheim dürfen ?
A: Nein, es dürfen Mitglieder des Trägerverein Schlossfreibad Sachsenheim e.V. und Sachsenheimer Bürger ins Schloss-Freibad kommen. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir von dieser Regel keinerlei Ausnahmen machen können.
Eine Mitgliedschaft im Trägerverein Schlossfreibad Sachsenheim e.V. ist aber nach wie vor für Jedermann möglich.

F: Müssen auch Mitglieder ein Onlineticket buchen ?
A: Ja, um die Badegastbeschränkungen einzuhalten muss jeder ein Onlineticket buchen. Für Mitglieder fällt lediglich eine geringe Buchungsgebühr an.

F: Wie lange vor Badebeginn kann ich ein Ticket buchen ?
A: Ein Ticket kann frühestens 2 Tage vor Badebeginn gebucht werden. Es ist aber auch möglich das Ticket erst am Badetag oder sogar direkt vor dem Betreten des Schloss-Freibades zu buchen.

F: Kann ich ein gebuchtes Ticket zurückgeben ?
A: Gebuchte Tickets können nicht storniert werden. Dies gilt auch für Falschbuchungen (z.B. ein Nichtmitglied bucht versehentlich ein Mitgliedsticket). Es erfolgt keine Rückerstattung. Wir bitten dies vor einer eventuellen Buchung zu beachten.

F: Muss ich als Mitglied beim Eintritt ins Freibad meinen Personalausweis vorlegen ?
A: Der Zutritt zum Schloss-Freibad ist auf Mitglieder des Trägerverein Schloss-Freibad Sachsenheim e.V. und Bürger Sachsenheims beschränkt. Beim Eintritt müssen Mitglieder immer ihr Onlineticket und ihren Mitgliedsausweis vorlegen. Nicht Mitglider benötigen ihr Onlineticket und einen Personalausweis in dem als Wohnort "Sachsenheim" eingetragen ist. Werden diese Dokumente nicht vorgelegt ist der Eintritt nicht möglich. Es erfolgt keine Erstatung der Buchungsgebühren bzw. Eintrittskosten.

F: Dürfen Kinder ohne Begleitung eines Erwachsenen ins Freibad kommen ?
A: Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen das Freibad betreten.

F: Gibt es 2021 auch Saisonkarten und "10+1" Karten ?
A: Im Jahr 2021 werden keine Saisonkarten und keine "10+1" Karten ausgegeben.

F: Verlieren "10+1" Karten aus dem Jahr 2019 wegen der aktuellen Regelungen ihre Gültigkeit ?
A: Nein, "10+1" Karten aus dem Jahr 2019 werden um ein weiteres Jahr verlängert und können bis Ende 2022 verwendet werden.