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Umsetzung des aktualisierten Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG)

04.05.2026

Umsetzung des aktualisierten Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG)

Bitte beachten Sie, dass wir mit Beginn der Saison das aktualisierte Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSG) gültig für Baden-Württemberg umsetzen werden.

Das bedeutet unter anderem, dass das Rauchen im gesamten Freibad inklusive dem Kiosk nicht gestattet ist. Der Gesetzgeber räumt die Möglichkeit ein, einen Raucherbereich einzurichten. Dies werden wir in unserem Freibad nach den gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Wir bitten alle Mitglieder und Badegäste, die entsprechenden Regelungen zu beachten und so zu einem angenehmen und rücksichtsvollen Miteinander beizutragen. Vielen Dank.

Hier können Sie einen Blick in das Gesetz werfen.